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Rauchwarnmeldersysteme

Brandschutz und Rauchwarnmelder

  • Die aktuelle Vorschrift über Rauchwarnmelder besagt (Ausschnitt): „Landesbauordnung Bayern (BayBauO 2012) §1 (46):
    In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandender Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitsschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.“
    Verwenden Sie zu Ihrer Sicherheit nur Rauchmelder mit diesem Zeichen (siehe Bild: Q-Label), es bürgt für erhöhte Qualität und erfüllt auch die Bedingungen bei härteren Umgebungen. Wir empfehlen Ihnen stets die Planung und Montage von uns durchführen zu lassen. Die regelmäßige Wartung für Ihre Sicherheit übernehmen wir auch, selbstverständlich.
    Auch die Berufsgenossenschaften fordern in Betrieben ohne Brandmeldeanlage die Verwendung von Rauchwarnmeldersystemen – mit oder ohne Funkübertragung, ebenso mit oder ohne Handalarmierung – je nach Art.
  • Vollständiges Sortiment (Rauchmelder, Wärmemelder, per App kontrollierbar…

Vorteile mit KIEFL ELEKTRONIK, SANITÄR als Partner:

  • Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmeldersysteme
  • Wartung von Rauchwarnmeldersystemen mit Prüfprotokoll für Ihre Sicherheit und als Versicherungsnachweis
  • Planung und Montage nach DIN 14676
  • Ausgewählte Qualitätsprodukte nach der aktuellen Norm DIN EN14604, VDS & Q-Label schützen
  • Zur Vermietung oder Kauf
  • Reparatur und Wartung regelmäßig durchgeführt

Schlagwörter:

Rauchwarnmelder, Brandmelder, Rauchmelder, Interner Hausalarm, Funkrauchmelder, Wärmemelder, CO2 Melder, Brandmeldeanlagen, Hitzemelder, Feststellanlagen, Brandschutz

Weiterführende Informationen: