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Rauchwarnmeldersysteme

Brandschutz & Rauchwarnmelder

ACHTUNG: Es geht um Ihre Sicherheit.

Die aktuelle Vorschrift über Rauchwarnmelder besagt (Ausschnitt):
„Landesbauordnung Bayern (BayBauO 2012) §1 (46):
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandender Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitsschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.“

Verwenden Sie zu Ihrer Sicherheit nur Rauchmelder mit diesem Zeichen (siehe Bild: Q-Label), es bürgt für erhöhte Qualität und erfüllt auch die Bedingungen bei härteren Umgebungen. Wir sind zertifizierte Q-FachkraftWir empfehlen Ihnen stets die Planung und Montage von uns durchführen zu lassen. Die regelmäßige Wartung für Ihre Sicherheit übernehmen wir auch, selbstverständlich.

Auch die Berufsgenossenschaften fordern in Betrieben ohne Brandmeldeanlage die Verwendung von Rauchwarnmeldersystemen – mit oder ohne Funkübertragung, ebenso mit oder ohne Handalarmierung – je nach Art.

 

  • Planung und Montage nach DIN 14676
  • Erstellung von vorbeugendem Brandschutz
  • Ausgewählte Qualitätsprodukte nach der aktuellen Norm DIN EN14604, VDS & Q-Label schützen
  • Wartung von Rauchwarnmeldersystemen mit Prüfprotokoll für Ihre Sicherheit und als Versicherungsnachweis
  • Ihr zertifizierter Elektrofachbetrieb / geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder

 

Schlagworte: Rauchwarnmelder, Brandmelder, Rauchmelder, Interner Hausalarm, Funkrauchmelder, Wärmemelder, CO2 Melder, Brandmeldeanlagen, Hitzemelder, Feststellanlagen, Brandschutz…

Weiterführende Informationen: